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- | ===== 8. Schritt | + | ===== 06.5. Auflagerbedingungen ===== |
Alle tragenden Bauteile wie Wände, Träger und Stützen müssen für den korrekten Lastabtrag unterstützt sein. Bei Gründungen ist das per se der Fall. Der korrekte Lastabtrag kann mittels Multifunktionsleiste Berechnung - Werkzeuge für Berechnungsmodell - Lastabträge geprüft werden. Auflagerbedingungen werden in einer Ansicht des Berechnungsmodells hinzugefügt. | Alle tragenden Bauteile wie Wände, Träger und Stützen müssen für den korrekten Lastabtrag unterstützt sein. Bei Gründungen ist das per se der Fall. Der korrekte Lastabtrag kann mittels Multifunktionsleiste Berechnung - Werkzeuge für Berechnungsmodell - Lastabträge geprüft werden. Auflagerbedingungen werden in einer Ansicht des Berechnungsmodells hinzugefügt. | ||
Es ist vorgesehen Punkt-, Linien- oder Flächenlager zu definieren. Standardmäßig sind alle Lagerungsarten als Fest definiert. In den zugehörigen Eigenschaften können die Festhaltungen festgelegt werden als | Es ist vorgesehen Punkt-, Linien- oder Flächenlager zu definieren. Standardmäßig sind alle Lagerungsarten als Fest definiert. In den zugehörigen Eigenschaften können die Festhaltungen festgelegt werden als | ||
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Flächenlager können nur Flächenartigen Bauteilen wie Wände oder Platten hinzugefügt werden. Bei Plattengründungen ist darauf zu achten das die Lagerungsbedingungen nur der analytischen Fundamentplatte hinzugefügt werden können. Diese ist i.d.R. in grünem Halbton eingezeichnet. Eine Anpassung der Plattengründung kann sinnvoll in der zugehörigen Ebene (02 Schalplan) erfolgen. Die Bearbeitung erfolgt analog den Geschossdecken. | Flächenlager können nur Flächenartigen Bauteilen wie Wände oder Platten hinzugefügt werden. Bei Plattengründungen ist darauf zu achten das die Lagerungsbedingungen nur der analytischen Fundamentplatte hinzugefügt werden können. Diese ist i.d.R. in grünem Halbton eingezeichnet. Eine Anpassung der Plattengründung kann sinnvoll in der zugehörigen Ebene (02 Schalplan) erfolgen. Die Bearbeitung erfolgt analog den Geschossdecken. | ||
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